Testament und Nachfolge: Wer erbt Ihre Immobilie in Dubai?

Wer in den VAE Eigentum hat, sollte die Nachfolge aktiv regeln, statt sie der gesetzlichen Erbfolge zu überlassen. Für Nicht-Muslime gilt seit Februar 2023 ein eigenes ziviles Personenstandsrecht, das auch Erbe und Testamente regelt. Hier beantworte ich die Fragen zu Testament, Erbrecht und Schenkung, die beim Kauf regelmäßig aufkommen.

Brauche ich für meine Immobilie in Dubai ein Testament?

Aus meiner Sicht ja, wenn Sie in den VAE Eigentum besitzen. Das Familien- und Erbrecht der VAE folgt anderen Grundsätzen als im deutschsprachigen Raum, und ohne passende Vorsorge kann die Abwicklung von Ihren Vorstellungen abweichen. Deshalb empfehle ich eine eigene testamentarische Vorsorge in den VAE.

Wie die Registrierung im Einzelfall läuft, hängt von Ihrer Situation ab; es gibt verschiedene Registrierungswege. Ich analysiere Ihre Nachfolgesituation, bereite Ihr Testament vor oder prüfe den Entwurf und koordiniere die weitere Registrierung oder Einreichung: Weitere Services: Testament, Visa, Bank, Dokumente.

Welches Erbrecht gilt für mich als Nicht-Muslim in den VAE?

Für Nicht-Muslime gilt seit dem 1. Februar 2023 ein eigenes ziviles Personenstandsrecht, das Federal Decree-Law No. 41 of 2022. Es regelt unter anderem Erbe und Testamente. Nicht-Muslime können danach das Recht ihres Heimatstaats wählen. Wie Sie diese Wahl für Ihre Immobilie sauber treffen und festhalten, gehört in die Nachfolgeplanung.

Viele Käufer sind überrascht, wie europäisch das Rechtssystem der VAE in den Bereichen ist, die einen Investor interessieren, etwa im Vertragsrecht. Die große Ausnahme ist das Familienrecht. Genau deshalb lohnt der Blick auf die Nachfolge, bevor etwas passiert.

Kann ich meine Immobilie in Dubai an meine Kinder verschenken?

Ja, das ist möglich. Bei einer Schenkung an Verwandte ersten Grades erhebt das Dubai Land Department eine reduzierte Gebühr von 0,125 Prozent des vom DLD bewerteten Werts, mindestens 2.000 AED, plus Verwaltungsgebühren. Welche Steuern Ihr Wohnsitzstaat auf die Schenkung erhebt, ist eine eigene Frage.

Verwandte ersten Grades sind etwa Kinder, Ehepartner und Eltern. Die steuerliche Seite in Deutschland, Österreich oder der Schweiz prüfen wir, bevor Sie übertragen.

Der erste Schritt: das Erstgespräch

Ob ein konkretes Projekt zu Ihrer Situation passt (Budget, Cashflow, steuerliche Lage, Exit), klärt keine Website. Genau das ist Stoff für das Erstgespräch. Ich nehme mir die Zeit, die Ihre Fragen brauchen.

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Kein Verkaufsgespräch. Am Ende wissen Sie, ob ein Kauf für Sie Sinn macht, auch wenn die Antwort Nein lautet.